Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allplan Bimplus, Allplan Share und Allplan Exchange (Stand: 1.7.2021)

 

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung der Cloud-Produkte Allplan Bimplus, Allplan Share und Allplan Exchange und der auf diesen Plattformen enthaltenen Softwareapplikationen („Dienste“) durch die ALLPLAN Deutschland GmbH („ALLPLAN“) sowie die Voraussetzung der Nutzung der Dienste durch die Kunden von ALLPLAN („Kunde“) sowie sonstige Nutzer („Berechtigte Nutzer“).

1.2 Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Dienste mittels Telekommunikationsverbindung (Internet) im Rahmen des jeweils zugrundeliegenden Nutzungsvertrages gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr (sofern nicht anders vereinbart) zu nutzen. Die Registrierung erfolgt entweder über die Plattform ALLPLAN Connect, oder über EXCHANGE.ALLPLAN.COM/HOME. Die dortigen Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu diesen Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese Bedingungen vor.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ALLPLAN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn ALLPLAN in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

2. Leistungsumfang, Bereitstellung der Dienste

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die zu zahlende Nutzungsgebühr ergeben sich aus dem jeweiligen Nutzungsvertrag sowie diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

2.1 Um die Dienste nutzen zu können, ist die Errichtung eines Nutzer-Kontos erforderlich. Die Errichtung des Nutzer-Kontos erfolgt durch ALLPLAN. Sofern der Kunde noch kein Nutzer-Konto hat, erhält er die hierfür notwendigen Zugangsdaten von ALLPLAN.

2.2 ALLPLAN hält die Dienste auf zentralen Servern zur Nutzung durch den Kunden bereit. Die aktuellen technischen Spezifikationen der beim Kunden erforderlichen Software-, Hardware- und Netzwerkkonfigurationen sowie der unterstützenden Browser und der Datenformate ergeben sich aus den Hinweisen „Systemvoraussetzungen“, welche im Internet unter dem Link (https://connect.allplan.com/de/support/sysinfo.html) - dort siehe Benutzerhandbuch - abrufbar sind. Für die Eignung und Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und ALLPLAN bis zum Übergabepunkt ist ALLPLAN nicht verantwortlich. Auch schuldet ALLPLAN keine Unterstützung bei der Bedienung der Dienste durch den Kunden.

2.3 Der Kunde wird bei der Anmeldung zu den Cloud-Produkten aufgefordert, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person nach der Vorgabe des jeweiligen Registrierungsformulars zu machen und diese Angaben erforderlichenfalls zu aktualisieren. Im Falle falscher Angaben bleibt es ALLPLAN vorbehalten, den Kunden ganz oder teilweise von der Nutzung der Dienste auszuschließen.

 

3. Nutzungsrechte

3.1 ALLPLAN räumt dem Kunden für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Nutzungsvertrages beschränkte Recht ein, mittels Zugriffes über einen Browser oder über eine mittels API angebundene Applikation die vertraglich vereinbarten Dienste zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt.

3.2 Der Kunde darf die Dienste oder Teile davon nur vervielfältigen, soweit dies für deren bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist (z.B. Arbeitsspeichernutzung). Hierzu zählt insbesondere nicht die vorübergehende Installation, das Speichern auf Datenträgern der vom Kunden eingesetzten Hardware oder der Ausdruck des Programmcodes.

3.3 Eine Umarbeitung ist nur zulässig, soweit dies für die Beseitigung von Fehlern notwendig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sich ALLPLAN (a) mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, (b) die Fehlerbehebung ablehnt oder (c) zur Fehlerbehebung außerstande ist. Das Recht zur Dekompilierung nach § 69e UrhG bleibt unberührt.

3.4 Soweit ALLPLAN fremde, also von Dritten erstellte Softwareanwendungen zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welche der Dritte ALLPLAN eingeräumt hat. In diesem Fall ist ALLPLAN verpflichtet, dem Kunden den Umfang der ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen.

 

4. Nutzerkreis und Nutzung

4.1 Der Nutzerkreis für die Cloud-Produkte Allplan Bimplus, Allplan Share und Allplan Exchange unterliegt keinerlei Einschränkungen. Der Kunde darf die jeweiligen Dienste beruflich und privat nutzen, sofern er hierbei die für die Nutzungsart geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einhält und die Dienste nicht zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht. Berechtigte Nutzer nach Ziffer 10.2 dieser Nutzungsbedingungen dürfen die Anwendungen nur im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit nutzen; eine Privatnutzung ist ihnen untersagt.

4.2 Der Kunde ist, sofern und soweit er nicht durch ALLPLAN ausdrücklich und schriftlich hierzu ermächtigt wurde, nicht berechtigt, die Dienste über die nach Maßgabe des jeweiligen Nutzungsvertrages und diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Dienste oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt oder unbegrenzt Dritten zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen weder kommerziell noch unentgeltlich. Die Regelung der Ziffer 10.2 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.

4.3 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde ALLPLAN auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen dem Drittnutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Zuwiderhandlungen durch den Kunden führen regelmäßig zum Entzug der Nutzungserlaubnis. Weitergehende zivil- und strafrechtliche Schritte behält sich ALLPLAN vor. Zudem ist der Kunde verpflichtet, ALLPLAN alle Schäden zu ersetzen, die aus einem schuldhaften Verstoß gegen vorgenannte Pflichten oder der schuldhaften Verletzung eigener oder der Rechte Dritter resultieren; hierzu gehören auch mittelbare Schäden und Vermögensschäden. Der Kunde stellt ALLPLAN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem solchen Verstoß resultieren.

4.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch seine Art der Nutzung des jeweiligen Dienstes die Rechte Dritter nicht unmittelbar oder mittelbar verletzt werden. Auf Ziffer 10.3 dieser Nutzungsbedingungen wird hingewiesen,

 

5. Wartungsarbeiten

ALLPLAN ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Dienste auch während der Geschäftszeiten zeitweise auszusetzen oder einzuschränken, um notwendige Wartungsarbeiten oder Verbesserungen an den Diensten vornehmen zu können. ALLPLAN wird dem Kunden den Beginn und die Dauer der Wartungsarbeiten soweit möglich rechtzeitig an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen. Die Geschäftszeiten sind alle Werktage Montag bis Freitag – ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Hauptsitz von ALLPLAN – in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr MEZ.

 

6. Nutzungsgebühr und Zahlungsbedingungen

6.1 Für die Nutzung der Dienste die im Nutzungsvertrag genannte Nutzungsgebühr zu zahlen. Die Nutzungsgebühr wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorschüssig in Rechnung gestellt und ist bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats innerhalb von 30 Tagen, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Eventuell gewährte Rabatte stehen gemäß Ziffer 17.2 dieser Nutzungsbedingungen unter Vorbehalt.

6.2 ALLPLAN kann die vertraglich vereinbarte Nutzungsgebühr durch schriftliche nMitteilung mit einer Frist von 3 (drei) Monaten ein Mal pro Kalenderjahr, in angemessenem und zumutbarem Umfang, maximal aber um 3 % erhöhen. Die Erhöhung wird mit Rechnungsstellung zum Beginn eines Berechnungszeitraums oder zu dem in der Mitteilung genannten Datum wirksam.

6.3 Die jeweilige Nutzungsgebühr versteht sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

6.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ALLPLAN berechtigt, als Verzugsschaden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Das Recht der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich ALLPLAN ausdrücklich vor. ALLPLAN ist ferner berechtigt, bei Verzug des Kunden mit einem nicht nur unerheblichen Teil der Nutzungsgebühr die vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der Nutzungsgebühr einstweilig einzustellen.

6.5 Der Kunde kann gegen fällige Forderungen von ALLPLAN ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

 

7. Herausgabe von Projektdaten

Der Kunde bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen, von ihm bzw. seinen Mitarbeitern eingestellten und übermittelten Daten („Projektdaten“) Alleinberechtigter, so dass er jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher „Projektdaten“ verlangen kann. Das Recht zur Herausgabe erlischt 6 (sechs) Wochen nach Vertragsende. Sämtliche Projektdaten des Kunden werden 6 (sechs) Wochen nach Vertragsende gelöscht.

 

8. Sicherung von Projektdaten

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm oder seinen Mitarbeitern hochgeladenen Projektdaten regelmäßig und der Bedeutung der Projektdaten entsprechend zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Projektdaten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.

8.2 Projektdaten, die vom Kunden oder von berechtigten Nutzern gelöscht wurden, unterliegen keiner Datensicherung und können auch später nicht wiederhergestellt werden. Es wird keine „Papierkorb-Funktion“ angeboten.

 

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

9.1 Der Betrieb der Dienste über das Internet setzt voraus, dass der Kunde über entsprechende technische Gerätschaften verfügt. Insoweit muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass sein Arbeitsplatz über eine korrekte, dem aktuellen Standard entsprechende Anbindung an das Internet und damit an die Dienste verfügt. Darüber hinaus ist der Kunde für die Leistungen seines Providers verantwortlich. Ihm ist bekannt, dass die Nutzung der Dienste eine bestimmte Soft- und Hardwareumgebung voraussetzt. Der Einsatz von Cookies muss im Browser aktiviert sein, um eine optimale Funktionsweise der Dienste zu ermöglichen. Der Kunde hat ferner dafür zu sorgen, dass andere Softwareprodukte aus seiner Infrastruktur (wie z.B. seine Firewall) die Funktionsweise der Dienste nicht stören.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich, die bei sich installierte CAD Software Allplan jeweils nur in der aktuellen Version oder in der letzten vorherigen Hauptversionen zu verwenden. Voraussetzung für die optimale Leistungsfähigkeit von Allplan Share und Allplan Exchange ist die Nutzung der jeweils aktuellen Allplan Version durch den Kunden.

9.3 Der Kunde wird die Software durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch Verwendung einer aktuellen Antivirensoftware, vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte schützen.

9.4 Der Kunde wird seine Zugangsdaten sicher verwahren und intern dafür sorgen, dass diese nicht Personen zur Kenntnis gelangen, die nicht als berechtigte Nutzer bei ALLPLAN registriert sind.

9.5 Der Kunde stellt sicher, dass die übermittelten Daten keine Viren, Trojaner oder ähnliche Schadsoftware enthalten. Sollte dies doch einmal eintreten, so wird der Kunde ALLPLAN unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und die Beseitigungsmaßnahmen unterstützen. Weitere Ansprüche von ALLPLAN bleiben unberührt.

9.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Daten in den Diensten zu nutzen oder dort abzulegen.

9.7 Der Kunde verpflichtet sich, ab Kenntnis von einer Störung des vertragsgegenständlichen Dienstes dies gegenüber ALLPLAN unverzüglich in Schrift- oder Textform anzuzeigen. Darüber hinaus wird er ALLPLAN unverzüglich mitteilen, sobald eine Änderung in der Person des Kunden (Gesamtrechtsnachfolge), eine Änderung der Anschrift, des Namens, der Rechtsform, der Firma oder eine Änderung der Gesellschafter eintritt.

9.8 Im Übrigen wird der Kunde ALLPLAN bei der Erfüllung ihrer Leistungspflichten sofern und soweit erforderlich unterstützen und entsprechende Mitwirkungshandlungen leisten.

 

10. Nutzung durch Dritte, Rechtsverletzungen

10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm zugewiesenen Zugänge zu den Diensten Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung wird dem Nutzer ausdrücklich nicht gestattet. Er verpflichtet sich, seine Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Dienste ausgeschlossen ist.

10.2 Allerdings ist es dem Kunden erlaubt, Dritten (etwa Baubeteiligten) über das System eine Einladung zur eigenen Nutzung der Dienste auszusprechen. Diese erhalten dann vom System per E-Mail die Zugangsdaten übersandt und können fortan – nach Registrierung und Akzeptieren der Nutzungsbedingungen – die Dienste im selben Umfang wie der Kunde nutzen („Berechtigte Nutzer").

10.3 Soweit Handlungen oder eingestellte Inhalte des Kunden, seiner Mitarbeiter oder von ihm eingeladener Berechtigter Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen, stellt der Kunde ALLPLAN vollständig von der Haftung frei und erstattet ALLPLAN sämtliche Kosten, die ALLPLAN hieraus entstehen. ALLPLAN ist nicht verpflichtet, die Daten auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Wenn ALLPLAN feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Inhalte eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen, wird ALLPLAN diesen Inhalt löschen, soweit ALLPLAN dies technisch möglich und zumutbar ist.

 

11 Schutzrechte Dritter

11.1 Nach Kenntnis von ALLPLAN bestehen keine, die vertragsgemäße Nutzung der Dienste beeinträchtigende Schutzrechte Dritter. Es wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Einräumung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Nutzungsrechte nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingegriffen wird oder keine Schäden bei Dritten herbeigeführt werden. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen ALLPLAN entgegenstehende Rechte Dritter oder Schäden bei Vertragsschluss bekannt, oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind. Bei Inkrafttreten des Vertrages sind ALLPLAN keine solche Rechte bekannt. ALLPLAN und der Kunde werden sich wechselseitig über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren.

11.2 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Dienste durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat ALLPLAN in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf eigene Kosten Lizenzen zu erwerben und/oder die Dienste zu ändern oder ganz oder teilweise auszutauschen. Schlägt dies fehl, hat der Kunde das Recht, die Nutzungsvergütung angemessen zu mindern oder den Vertrag zu kündigen. Bei nur unerheblichen Rechtsmängeln der Dienste ist die Kündigung ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Ziffer 15. dieser Nutzungsbedingungen.

 

12. Kontrollrechte

Der Kunde räumt ALLPLAN das Recht ein, die vom Kunden übermittelten Nutzerdaten zu lesen und zu überprüfen, wenn Hotlineanfragen des Kunden beantwortet werden müssen oder ALLPLAN aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muss, dass der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit rechtswidrigen Handlungen verbunden ist. Darüber hinaus räumt der Kunde ALLPLAN das Recht ein, sich zu allen abgespeicherten Kundendaten auf den vom Kunden genutzten Diensten Zugang zu verschaffen, sofern und soweit dies für die Verwaltung der Dienste erforderlich ist.

 

13. Sperre

Eine Sperre des Zugangs zu den Diensten ist zulässig, sofern (a) durch Handlungen des Kunden eine Gefährdung der Einrichtungen von ALLPLAN oder der öffentlichen Sicherheit droht, (b) der Kunde die Dienste für rechtswidrige Zwecke verwendet (z.B. Speicherung urheberrechtsverletzender Inhalte) oder (c) der Kunde sonst Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages gibt.

 

14. Mängelansprüche

14.1 ALLPLAN gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Dienste nach Maßgabe des Nutzungsvertrags und dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Es gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

14.2 Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass Computer, Software und Telekommunikationssysteme nicht fehlerfrei sind und dass gelegentlich Ausfallzeiten vorkommen können. ALLPLAN kann daher insbesondere nicht garantieren, dass die Dienste unterbrechungsfrei oder jederzeit fehlerfrei sind.

14.3 Sofern die Funktionen und/oder der Betrieb der Dienste Mängel aufweisen, hat der Kunde diese unverzüglich in Schrift- oder Textform zu rügen. ALLPLAN wird die Mängel sodann – ggf. durch Dritte – beheben.

14.4 Der Kunde gibt ALLPLAN in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Den Mitarbeitern und Beauftragten von ALLPLAN wird zu diesem Zweck freier Zugang zu den Systemen des Kunden gewährt, soweit dies erforderlich ist.

14.5 ALLPLAN stehen regelmäßig zwei Mängelbeseitigungsversuche bezogen auf den jeweiligen Mangel zu.

14.6 Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch ALLPLAN oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, die Nutzungsgebühr zu mindern. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Nutzungsvertrages kommt erst in Betracht, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist oder ein nicht nur unerheblicher Mangel trotz Fristsetzung fortbesteht. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Mangel derart schwerwiegend ist, dass eine Fristsetzung nicht tauglich erscheint, den Mangel zu beseitigen und/oder das Vertrauen wiederherzustellen.

14.7 Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht

  • bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Dienste,
  • bei einer Fehlbedienung durch den Kunden,
  • im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung der Dienste nicht geeignet sind (z.B. elektronische Kommunikationsstörung durch Dienste des Kunden wie Firewalls, etc.),

14.8 Dem Kunden ist bewusst, dass ALLPLAN kein eigenes Netz betreibt und dem Kunden nicht den Internetzugang zur Verfügung stellt. Aus diesem Grunde übernimmt ALLPLAN keine Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des jeweiligen Zugangs in das Internet.

14.9 Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in 2 (zwei) Jahren bzw. in 1 (einem) Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt Ziffer 15.3 dieser Nutzungsbedingungen.

14.10 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

 

15. Haftung

15.1 ALLPLAN haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach folgenden Bestimmungen: ALLPLAN haftet unbegrenzt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und
  • bei Übernahme einer Garantie.

15.2 Soweit kein Fall von Ziffer 15.1 vorliegt, haftet ALLPLAN bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn ALLPLAN eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages mit dem Kunden überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 200% der vertraglichen Vergütung, maximal EUR 50.000,00 / Jahr. Im Übrigen ist eine Haftung von ALLPLAN für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.3 Ansprüche nach dieser Ziffer 15. verjähren in 12 (zwölf) Monaten, mit der Maßgabe, dass für Ansprüche nach Ziffer 15.1 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.

15.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von ALLPLAN für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel nach § 536 a (1) BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen von Arglist.

15.5 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber ALLPLAN Textform anzuzeigen, so dass ALLPLAN möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden rechtzeitig den Schaden begrenzen bzw. mindern kann. Unbeschadet hiervon ist auch der Kunde zu Maßnahmen der Schadensbegrenzung angehalten. Ist ein Schaden sowohl auf Verschulden von ALLPLAN als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Insbesondere ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem durch ALLPLAN verschuldeten Datenverlust haftet ALLPLAN deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten der vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und die Rekonstruktion der Daten, die auch bei Erstellung von Sicherheitskopien in angemessenen Abständen verloren gegangen wären.

15.6 Soweit die Haftung von ALLPLAN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ALLPLAN.

15.7 Soweit kein Fall von Ziffer 15.1 vorliegt, ist die Haftung von ALLPLAN gegenüber Berechtigten Nutzern ausgeschlossen.

 

16. Höhere Gewalt

16.1 Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.

16.2 Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, Störungen im Bereich des jeweiligen Leistungsanbieters der von ALLPLAN genutzten Cloud, sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzanbieter liegen.

16.3 Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn das Höhere Gewalt Ereignis länger als zehn Tage andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.

 

17. Laufzeit und Kündigung

17.1 Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach Maßgabe des jeweiligen Nutzungsvertrages. Sie verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern der Nutzungsvertrag nicht unter Beachtung der im Nutzungsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt wird.

17.2 Verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch, stehen etwaige beim erstmaligen Vertragsschluss gewährte Rabatte für die Nutzungsgebühr der Anschlusslaufzeit unter Vorbehalt.

17.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.4 Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

18. Datenschutz

18.1 Die Parteien werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

18.2 Sofern und soweit ALLPLAN im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird ALLPLAN die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach dessen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

 

19. Vertragsänderungen

ALLPLAN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. ALLPLAN wird den Kunden auf etwaige Änderungen hinweisen und ihm die geänderten Bedingungen zugänglich machen. Mit der Nutzung bzw. Weiternutzung der Dienste nach einer Änderung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den Änderungen und die Annahme der geänderten Bedingungen.

 

20. Schlussbestimmungen

20.1 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

20.2 Der Kunde darf den Nutzungsvertrag bzw. seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte oder Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ALLPLAN an Dritte abtreten oder übertragen. ALLPLAN wird diese Zustimmung nicht unangemessen verweigern. Diese Ziffer 20.2 gilt nicht, soweit § 354a HGB anwendbar ist.

20.3 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen, Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

20.4 Sollte eine Regelung des Nutzungsvertrags oder dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke.

20.5 Der Nutzungsvertrag sowie diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

20.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz von ALLPLAN, soweit der Kunde Unternehmer ist. ALLPLAN ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

20.7 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: EC.EUROPA.EU/CONSUMERS/ODR. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist ALLPLAN weder bereit noch verpflichtet.

 

21. Mitteilungen an den Webseitenbetreiber sind zu richten an:

ALLPLAN GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Tel. +49 89 92793-0
Fax +49 89 92793-5200